Die Schulsozialarbeit ist da für
SchülerInnen
bei Konflikten mit Eltern. Lehrkräften und unter einander
bei Problemen in der Familie, mit Freunden, mit sich selbst
bei Schulschwierigkeiten
bei der Zusammenarbeit und Vermittlung mit anderen Fachstellen, z.B. Jugendberatungsstellen, Sozialer Dienst oder Vereinen
durch die Organisation von Hausaufgabenhilfe und Arbeit am Tonfeld
Eltern und Erziehungsberechtigte
bei Erziehungs- und Lebensfragen
bei der Vermittlung an Fachstellen
bei Gesprächen mit Lehrkräften und bei Konflikten im Zusammenhang mit der Schule
Lehrkräfte
bei der Beratung Ihrer Schüler mit schulischen und familiären Problemen
mit Sozialem Lernen im Klassenverband oder in Kleingruppen
mit themenspezifischen Gruppenangeboten (z.B. Erlebnispädagogik)
mit Streitschlichtung
durch Projektarbeit zu Themen wie Sucht, Sexualität, Gewalt und vieles mehr
durch Mitwirkung in Schulgremien, schulinternen Arbeitskreisen und der Schulentwicklung
Grundlage der Jugendberatung: SGB VIII, § 13a Kinder- und Jugendhilfegesetz „Jugendsozialarbeit“ Paragraf 13a SGB VIII
- Freiwillig
- Präventiv
- Schweigepflicht
- Datenschutz! –> Einverständnis der Eltern!